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   VG Schleswig, 21.04.2010 - 8 A 18/10   

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https://dejure.org/2010,25829
VG Schleswig, 21.04.2010 - 8 A 18/10 (https://dejure.org/2010,25829)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.04.2010 - 8 A 18/10 (https://dejure.org/2010,25829)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. April 2010 - 8 A 18/10 (https://dejure.org/2010,25829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Städtebauliche Regelungsbefugnis für die Festlegung von Dachformen; Einfügungsgebot für Dachformen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Einfügensgebot für Dachformen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2010 - 8 A 18/10
    Erst recht ist es mit dem Vorrang des Bebauungsplanes vor der Regelung des § 34 BauGB unvereinbar, wenn die Gemeinde durch Untätigkeit weitergehende Einschränkungen der Bauvorhaben bewirken könnte als durch die Aufstellung eines Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14/98 - Juris).

    Es muss einen besonderen Charakter, eine gewisse Eigenheit haben, die dem Ort oder dem Ortsteil eine aus dem Üblichen herausragende Prägung verleiht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14/98 - Juris).

    Soweit sich - wie oben ausgeführt - gemäß § 9 Abs. 1 BauGB Dachformen in einem Bebauungsplan nicht festsetzen lassen, sind diese Dachformen damit auch kein Belang im Sinne eines Ortsbildes, dessen Sicherung das Bauplanungsrecht mit § 1 Abs. 6 Nr. 5 normativ vorgibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14/98 - Juris).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2010 - 8 A 18/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23.03.1994 - 4 C 18/92 - Juris) kommt es bei Dachgeschossaus- und -umbauten für das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht auf die Feinheiten der Berechnungsregeln der Baunutzungsverordnung an.
  • VG Würzburg, 28.10.2010 - W 5 K 10.701

    Spenglerei; allgemeines Wohngebiet; Gebietswahrungsanspruch; atypische

    Die Dachform unterfällt im Übrigen nicht der bundesrechtlich städtebaulichen Regelungsbefugnis und unterliegt damit auch nicht dem bundesrechtlichen Einfügungsgebot des § 34 BauGB (VG Schleswig, U.v. 21.04.2010 Nr. 8 A 18/10).
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